Fördergelder für energetische Sanierung in Solothurn

Wer die Gebäudehülle dämmt oder energetisch saniert, kann im Kanton Solothurn von Fördergeldern des Gebäudeprogramms profitieren. Wir klären für Sie ab, welche Massnahmen sich lohnen, und begleiten das Gesuch als Teil unserer Sanierungsplanung.

Was wird gefördert?

Im Fokus steht die Wärmedämmung einzelner Bauteile der Gebäudehülle – Dach, Fassade oder Wand. Das sind oft die wirkungsvollsten Massnahmen, weil über eine schlecht gedämmte Hülle besonders viel Heizenergie verloren geht.

Geförderte Gebäudeanalyse

Auch die Gebäudeanalyse durch zertifizierte Fachpersonen (GEAK Plus) wird unterstützt. Sie zeigt den energetischen Zustand Ihrer Liegenschaft und das sinnvolle Verbesserungspotenzial auf – die Basis für ein förderfähiges Sanierungskonzept.

So läuft die Beantragung ab

1. Energieberatung

Potenzial und sinnvolle Massnahmen klären.

2. Sanierungskonzept

Massnahmen und Kosten definieren.

3. Fördergesuch

Zwingend vor Baubeginn einreichen.

4. Umsetzung

Sanierungsarbeiten ausführen.

5. Auszahlung

Abschlussmeldung einreichen, Beitrag erhalten.

Wichtig: Reihenfolge beachten

Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden – wer zuerst saniert und danach das Gesuch stellt, geht leer aus. Die Bearbeitung dauert im Schnitt rund 14 Tage, die Gesuchsbearbeitung selbst ist kostenlos. Wir bringen die Beantragung für Sie in die richtige Reihenfolge, bevor die erste Fassadenplatte fällt.

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Fördergeldern für energetische Sanierungen in Solothurn.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Eigentümerschaften von Gebäuden und Anlagen auf Kantonsgebiet Solothurn, welche die jeweiligen Förderbedingungen erfüllen.

Muss ich das Gesuch vor oder nach den Arbeiten stellen?

Immer vorher: Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Wird zuerst gebaut, entfällt der Anspruch auf den Beitrag.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung des Gesuchs dauert im Durchschnitt rund 14 Tage. Nach Abschluss der Arbeiten und Einreichen der Abschlussmeldung wird der Förderbetrag festgestellt und ausbezahlt.

Kostet die Gesuchsbearbeitung etwas?

Die Bearbeitung des Fördergesuchs selbst ist kostenlos. Nachweise, die von Dritten (z.B. Fachplanern) erstellt werden, können separat Kosten verursachen.

Wie hoch sind die Förderbeiträge?

Das hängt von Massnahme und Gebäude ab und wird im Einzelfall berechnet. Im Rahmen unserer kostenlosen Potenzialprüfung ordnen wir eine erste Einschätzung ein und verweisen bei Bedarf auf die aktuellen Ansätze des Kantons.

Quelle und aktuelle Förderbedingungen: Energiefachstelle Kanton Solothurn, Gesuchseingabe über portal.dasgebaeudeprogramm.ch/so.

Nutzen Sie die Fördergelder für Ihre Sanierung

Wir prüfen kostenlos, welches Potenzial in Ihrer Immobilie steckt – inklusive energetischer Massnahmen.